I. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferbeziehungen im Verhältnis zu unseren Kunden (nachfolgend „Kunden“) wie auch für die entsprechenden vorvertraglichen Beziehungen für solche Lieferbeziehungen (wie z.B. im Zusammenhang mit Auskünften, Beratungen, etc.).

2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder entgegenstehende sonstige vertragliche Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB den Auftrag annehmen oder ausführen.

3. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn wir der Anwendung schriftlich zugestimmt haben. In diesem Fall gelten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vertragliche Bedingungen nur für den konkreten Vertragsschluss und nicht für weitere, zukünftige Vertragsschlüsse, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart oder von uns bestätigt ist.

4. Soweit im Einzelfall mit unseren Kunden ausführliche Lieferverträge mit entsprechend längeren Vertragstexten abgeschlossen werden, gelten diese Verträge vorrangig und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, wie sie den Verträgen nicht widersprechen.

5. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nicht für Verträge mit unseren Vertriebspartnern (wie Distributorenverträge) und nicht für den Einkauf der Merete GmbH.

II. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

1. Soweit nicht ein Vertrag von beiden Parteien schriftlich, elektronisch oder per Telefax abgeschlossen wird, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn wir eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden schriftlich unter Angabe der zu liefernden Waren, Preise und Lieferzeiten bestätigt haben oder der Kunde ein schriftlich, elektronisch oder per Telefax übermitteltes Angebot von uns angenommen hat. Eine Auftragsbestätigung ergibt sich in der Regel durch die direkte Zusendung der Ware mit Lieferschein und die gleichzeitige elektronische Übermittlung der Rechnung. Die (auch elektronische) Übermittlung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

2. Sofern eine Lieferung auf der Grundlage einer Bestellung oder Anfrage des Kunden ohne vorherige Bestätigung ausgeführt wird, kommt der Vertragsschluss durch die Auslieferung zustande.

3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht eine Bindungsfrist ausweisen. Unsere Preislisten sind ebenfalls freibleibend und unterliegen der regelmäßigen Anpassung. Soweit es gemäß Ziffer II./2 zu einem Vertragsschluss ohne Auftragsbestätigung bzw. ohne Angebot und Annahme als Folge einer Belieferung kommt (Ziffer II./1 S. 3), findet die zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung geltende Preisliste Anwendung.

4. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden zur Durchführung eines Vertrags sind in unserer Auftragsbestätigung gemäß Ziffer II./1.bzw. Angebot und Annahme und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (ggf. in Verbindung mit der aktuellen Preisliste) enthalten. Diese sind für den Inhalt des Vertrages allein und ausschließlich maßgebend. Mündliche und schriftliche Nebenabreden, Zusagen, oder Garantien, die hiervon abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung unserer Geschäftsführung oder unserer Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl.

III. Lieferung

1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Zuganges der Bestellung zu laufen, nicht jedoch vor Eingang etwaig vereinbarter Anzahlungen und/oder dem Eintritt etwaig weiterer vereinbarter Bedingungen.

2. Im Falle vereinbarter Vorkasse verlängern sich Lieferfristen und –termine unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Das gilt auch, wenn die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft (auch durch Übermittlung der Rechnung) ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

3. Verzögerungen, die bei der Auslieferung durch Spedition, Logistikunternehmen, etc. verursacht werden, haben wir nicht zu vertreten, sofern innereuropäisch die Lieferung 24 Stunden vor dem Liefertermin zum Versand aufgegeben wurde.

4. Bei Sendungen in das Ausland werden die Versandzeiten grundsätzlich gesondert vereinbart.

5. Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen) und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag. Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach schriftlicher Nachfristsetzung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6. Bestellungen von Kunden können von uns in Teillieferungen ausgeführt werden, sie werden dann durch mehrere Teilrechnungen und Teillieferscheine bestätigt Wenn der Kunde mit einer Teillieferung nicht einverstanden ist, hat er unverzüglich, nach Erhalt der Teilrechnung und der Teillieferscheine schriftlich zu widersprechen. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, wenn zuvor der Auftrag durch eine Rechnung insgesamt bestätigt wurde

7. Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands bei Erreichen der Mindestbestellwerte von 100 € frei Haus. Der Mindestmengenzuschlag von 20,00 € wird bei Unterschreitung ohne Abzug fällig. Über Transportart und Transportweg bestimmen wir nach eigenem Ermessen. Unsere Ware wird zum Transport handelsüblich verpackt. Macht der Kunde Vorgaben hinsichtlich Transportart oder Transportweg, so trägt er die Versandkosten. Bei Sendungen in das Ausland werden die Versandkonditionen grundsätzlich gesondert vereinbart und berechnet.

IV. Gefahrtragung

1. Die Sach- und Preisgefahr geht grundsätzlich erst mit Anlieferung der Ware beim Kunden auf diesen über. Mit Übergabe der Ware an den Paket- oder Kurierdienst und bis zur Auslieferung beim Kunden bleibt die Sach- und Preisgefahr über den Transporteur oder die Versicherung bei der Merete.

2. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken obliegt der Merete oder dem Transportunternehmen. Soweit wir die Versicherung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vornehmen, erfolgt dies auf Kosten des Kunden.

V. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gültiger Umsatzsteuer.

2. Mehr- und Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.

3. Unsere Preise basieren auf der am Tage der Bestellung gültigen Preisliste, die auf Anforderung zugesendet wird und der regelmäßigen Anpassung unterliegt. Soweit Preise in einer Auftragsbestätigung wie auch im Lieferschein nicht benannt sind oder es zu einem Vertragsschluss ohne Versendung einer Rechnung als Folge einer Belieferung kommt, findet die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung geltende Preisliste Anwendung.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarungen sind Zahlungen porto- und spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen erfolgen in €.

2. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamter Forderungen auch aus anderen Aufträgen ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen, und sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Für den Fall, dass Zahlung bzw. Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, sind wir berechtigt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag bzw. Verträgen zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Zahlungen des Kunden werden nach Maßgabe der §§ 366, 367 BGB verrechnet. Entgegenstehende Weisungen des Kunden sind unbeachtlich.

5. Bei Erstlieferung zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung kann Lieferung unter Nachnahme oder nach Vorkasse des Rechnungsbetrages erfolgen.

6. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Minderung oder von sonstigen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen zum Zwecke der Verrechnung mit unseren Vergütungsansprüchen ist nur zulässig, soweit solche Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und alle aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls sonst bestehende oder später entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gezahlt bzw. ausgeglichen hat.

2. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden (nachstehend insgesamt „Weiterveräußerung“ genannt). Eine anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung oder Verarbeitung (inklusive Implantationen) der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer und/oder Zahlungsverpflichtete oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltswaren betreffenden Rechtsgrund zustehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderungen aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

4. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 % oder der nominelle Wert um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Dies gilt auch für den Widerruf der Ermächtigung, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden. Bei Widerruf hat der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Zur Abtretung der Forderungen im Übrigen ist der Kunde nicht befugt, auch nicht aufgrund unserer Einzugsermächtigung.

6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte pfleglich zu behandeln und in Stand zu halten. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Käufer nicht selbst nachweislich eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei nicht eingehaltenen Zahlungsterminen, sind wir unter den Voraussetzungen der §§ 323, 324 BGB zum Rücktritt berechtigt. Entsprechend gilt bei einem Antrag auf Eröffnung das Insolvenzfahren über das Vermögen des Käufers, wobei eine Fristsetzung entbehrlich ist.

VIII. Haftung für Mängel

1. Die von uns gelieferten Produkte und Waren entsprechen der technischen Produktinformation und Operationsanleitungen sind für den sich hieraus ergebenden beabsichtigten Gebrauch geeignet. Eine darüber hinausgehende Eignung und Beschaffenheit haben die Produkte nicht.

2. Garantien oder Zusicherungen zu Eignung, Beschaffenheit, Verwendungsmöglichkeiten werden nicht abgegeben, es sei denn, das ist ausdrücklich und schriftlich von vertretungsberechtigten Personen in vertretungsberechtigter Anzahl getan worden.

3. In unseren Katalogen, Broschüren, Präsentationen und Patienteninformationen, sonstigem Werbematerial, unserer Webseite publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) wie auch vorvertraglich erteilte Auskünfte und Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Für den Erfolg beschriebener Behandlungsmöglichkeiten haften wir nicht. Wir haften ferner nicht für unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, insbesondere fehlerhaftem Einsatz durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Handhabung, im Besonderen durch nicht geschultes Personal. Insbesondere sind die Produkte und Waren nur für die angegebene Verwendung und in Übereinstimmung mit den Operationsanweisungen zu nutzen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 48 Stunden nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt.

6. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Ware zu dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sachgerecht zu lagern und unsere Anweisungen, Instruktionen und Warnungen zu beachten. Der Kunde muss in seinem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass für Lagerung und Gebrauch der Ware alle einschlägigen rechtlichen Genehmigungen und Standards vorliegen.

7. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir nach unserer Wahl durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Reparatur erbringen. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Kunde die gelieferte, mangelhafte Ware an uns zurückzugeben, Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (§ 440 BGB) oder wegen Satz 2 zuvor entbehrlich, so steht dem Kunden das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen, Ziffer IX unten findet insoweit Anwendung.

8. Nimmt der Kunde mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.

9. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware, einschließlich der Mangelfolgeschäden, verjähren innerhalb von einem Jahr beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziffer IX.

10. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Die Rücksendung mangelhafter Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.

IX. Haftung

1. Unsere Haftung für Pflichtverletzungen oder aus anderem Grunde ist beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Handlung beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen und/oder auf Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

2. Unsere Haftung für (normale bzw. leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten geht; die Haftung ist allerdings auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Die Haftung für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.

3. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund innerhalb von 1 Jahr ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

5. Mit den vorstehenden Bestimmungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

6. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Abkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.