1. Die von uns gelieferten Produkte und Waren entsprechen der technischen Produktinformation und Operationsanleitungen sind für den sich hieraus ergebenden beabsichtigten Gebrauch geeignet. Eine darüber hinausgehende Eignung und Beschaffenheit haben die Produkte nicht.
2. Garantien oder Zusicherungen zu Eignung, Beschaffenheit, Verwendungsmöglichkeiten werden nicht abgegeben, es sei denn, das ist ausdrücklich und schriftlich von vertretungsberechtigten Personen in vertretungsberechtigter Anzahl getan worden.
3. In unseren Katalogen, Broschüren, Präsentationen und Patienteninformationen, sonstigem Werbematerial, unserer Webseite publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) wie auch vorvertraglich erteilte Auskünfte und Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
4. Für den Erfolg beschriebener Behandlungsmöglichkeiten haften wir nicht. Wir haften ferner nicht für unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, insbesondere fehlerhaftem Einsatz durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Handhabung, im Besonderen durch nicht geschultes Personal. Insbesondere sind die Produkte und Waren nur für die angegebene Verwendung und in Übereinstimmung mit den Operationsanweisungen zu nutzen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 48 Stunden nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt.
6. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Ware zu dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sachgerecht zu lagern und unsere Anweisungen, Instruktionen und Warnungen zu beachten. Der Kunde muss in seinem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass für Lagerung und Gebrauch der Ware alle einschlägigen rechtlichen Genehmigungen und Standards vorliegen.
7. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir nach unserer Wahl durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Reparatur erbringen. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Kunde die gelieferte, mangelhafte Ware an uns zurückzugeben, Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (§ 440 BGB) oder wegen Satz 2 zuvor entbehrlich, so steht dem Kunden das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen, Ziffer IX unten findet insoweit Anwendung.
8. Nimmt der Kunde mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.
9. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware, einschließlich der Mangelfolgeschäden, verjähren innerhalb von einem Jahr beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziffer IX.
10. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.
11. Die Rücksendung mangelhafter Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.